Der Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Als "Arbeitgeber" hat der Kirchenvorstand die Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich ist der Kirchenvorstand auch mitverantwortlich für den Gottesdienst und die Konfirmandenarbeit. So nimmt er gemeinsam mit dem Pfarramt die geistliche Leitung der Gemeinde wahr.
Die gemeinsamen Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten des Kirchenvorstands und des Pfarramts sind in der Kirchengemeindeordnung (KGO) festgelegt.
Neben den monatlichen Kirchenvorstandssitzungen werden durch Ausschüsse und Beauftragungen Inhalte beraten. Themenfelder sind u.a. Gottesdienst, Kinder- und Jugendarbeit, Bauangelegenheiten, die kirchlichen Friedhöfe, Landangelegenheiten sowie Finanzen und Verwaltung.